Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Die Firma Heyer – Foto und Video – Marketing, Inhaberin Frau Katrin Heyer, Albrecht-Dürer-Str. 51, 97337 Dettelbach (im Folgenden Katrin Heyer) bietet Dienstleistungen im Bereich Foto und Videomarketing an. Dies umfasst Full-Service-Leistungen im Bereich Erstellung von Fotografien und Filmen, auch mit Drohnen sowie den Erwerb von Nutzungsrechten für von ihr angefertigte Fotografien und Videos.

Die nachfolgenden Regelungen sollen das Rechtsverhältnis zwischen Katrin Heyer und dem jeweiligen Kunden so weit und gut wie möglich und insbesondere verständlich regeln. Aus diesem Grund werden vorab einige Begrifflichkeiten zum besseren Verständnis der Regelungen erläutert:

Dienstleistungen: Dienstleistungen sind Leistungen, bei denen Katrin Heyer die Erbringung einer Leistung schuldet, jedoch keinen Erfolg.

Werkleistungen: Werkleistungen sind Leistungen, bei denen Katrin Heyer ein fertiges Werk schuldet.

§ 1 Geltungsbereich, Änderung

1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen Katrin Heyer und dem jeweiligen Kunden und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Katrin Heyer hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.

2. Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die die Bestellung zu Zwecken vornimmt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

3. Katrin Heyer behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. Katrin Heyer wird dem Kunden die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten mitteilen und ihm diese übermitteln. Erfolgt innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung keine Zustimmung des Kunden zu den geänderten Geschäftsbedingungen, ist Katrin Heyer dazu berechtigt, das jeweils betroffene Vertragsverhältnis zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen oder zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.

4. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen grundsätzlich mindestens der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Bestimmung.

5. Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:

a) individuelle Vereinbarungen
b) diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
c) die gesetzlichen Regelungen.

§ 2 Vertragsgegenstand, Vertragsschluss, Leistungsumfang, Leistungsort

1. Der jeweilige Vertrag kommt durch Bestätigung des von Katrin Heyer unterbreiteten Angebots in Textform oder mündlich durch den Kunden zustande. Katrin Heyer hält sich 14 Tage an ihr Angebot gebunden.

2. Der Umfang der von Katrin Heyer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag sowie dem Angebot oder aus weiteren individuellen Vereinbarungen.

3. Katrin Heyer beginnt mit der vereinbarten Leistung zu dem im jeweiligen Vertrag vereinbarten Zeitpunkt. Fristen verlängern sich automatisch um den Zeitraum, in dem Katrin Heyer unverschuldet an der Ausführung der Leistung gehindert ist. Dies ist insbesondere in Fällen von höherer Gewalt, Streik, Pandemien und Epidemien und mangelnder Mitwirkung des Kunden i.S.d. § 3 Nr.2-3 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben.

4. Termine für die Leistungserbringung werden nach Beauftragung grundsätzlich von den Parteien gemeinsam vereinbart, es sei denn, Termine ergeben sich bereits aus dem Angebot. Sollte Katrin Heyer einen Termin aus Gründen von Krankheit, Unfall oder sonstigen schwerwiegenden Gründen absagen, so wird diese sich bemühen einen Ersatz zu finden oder einen zeitnahen Ersatztermin zu vereinbaren.

5. Das Eigentum an dem gesamten Aufzeichnungsmaterial (Bild und Ton), das von Katrin Heyer für die Erbringung der geschuldeten Leistungen erstellt und verwendet wird, verbleibt bei Katrin Heyer. Eigentum und etwaige Nutzungsrechte gemäß §7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an dem dem Kunden zu überlassenden vereinbarten Endprodukt geht, soweit nichts anderes vereinbart wurde, erst mit Bezahlung der Gesamtvergütung auf den Kunden über.

6. Soweit die Erstellung von Bildern geschuldet ist, übersendet Katrin Heyer dem Kunden die bearbeiteten Bilder als Jpgs per Download innerhalb von 7-14 Tagen nach dem Termin der Aufnahme der Bilder. Tiffs werden nur auf ausdrücklichen Wunsch hin geliefert.

7. Bei der Erstellung und Bearbeitung von Fotografien hat der Kunde keinen Anspruch darauf, dass die von Katrin Heyer erbrachten Leistungen zu dem angestrebten Erfolg des Kunden führen.

8. Katrin Heyer darf sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, bei der Ausführung der Leistungen auch Dritter bedienen.

9. Etwaige Fristen verlängern sich unbeschadet der Rechte Katrin Heyer wegen Verzugs des Kunden jeweils um den Zeitraum, in dem der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber Katrin Heyer nicht nachkommt.

10. Kommt Katrin Heyer mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Katrin Heyer eine vom Kunden gesetzte Nachfrist nicht einhält.

11. Der Leistungs- und Erfüllungsort ist grundsätzlich an dem Sitz von Katrin Heyer, wenn sich nicht etwas anderes aus der individuellen Vereinbarung oder der Art der Tätigkeit ergibt.

§ 3 Pflichten des Kunden

1. Die Pflichten des Kunden ergeben sich aus den jeweiligen Projekt- und Leistungsbeschreibungen, den individuellen Vereinbarungen/Angeboten und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann nach einer interessengerechten Lösung suchen und anstreben, diese, gegebenenfalls nach den Bestimmungen über Leistungsänderungen, zu erreichen. Die Mitwirkungspflichten des Kunden ergeben sich grundsätzlich aus dem jeweiligen Angebot und diesen Bedingungen. Die Aufzählung der genannten Verpflichtungen ist dabei nicht abschließend. Insbesondere erbringt der Kunde folgende Leistungen unentgeltlich:

a) Der Kunde stellt Katrin Heyer alle für die Leistungserbringung notwendigen Bilder, Unterlagen, Informationen, Dokumente und Maße rechtzeitig vor der Durchführung der geschuldeten Leistung unentgeltlich zur Verfügung. Soweit nichts anderes bestimmt, sind alle für die Ausführung der Leistung von Katrin Heyer erforderlichen Bilder, Unterlagen, Informationen, Dokumente und Maße Katrin Heyer spätestens 14 Kalendertage vor Beginn der Ausführung vom Kunden zur Verfügung zu stellen.

b) Der Kunde ist verpflichtet, die von Katrin Heyer erbrachten Leistungen, erstellten Werke und/oder überlassenen Nutzungsrechte nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.

c) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Katrin Heyer mit den Arbeiten zu den vereinbarten Leistungen rechtzeitig beginnen kann und ohne Störung durchführen kann.

d) Der Kunde ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistungen selbst zu überprüfen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Leistungen von Katrin Heyer gegen datenschutzrechtliche, urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche, markenrechtliche oder sonstige rechtliche Vorschriften verstoßen.

e) Der Kunde ist verpflichtet Katrin Heyer projektbezogene Mitarbeiter zu benennen. Im Fall des Ausscheidens eines projektbezogenen Mitarbeiters, ist der Kunde zudem verpflichtet Katrin Heyer eine geeignete Ersatzperson zu benennen.

f) Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet sicherzustellen, dass die an Katrin Heyer von ihm überlassenen Daten, Informationen und Dateien für die vertraglich vereinbarten, von Katrin Heyer zu erbringenden Leistungen nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen.

g) Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, alle notwendigen Einwilligungen und Erlaubnisse für die Erstellung und Verwendung der anzufertigenden Fotografien und Videos einzuholen.

h) Der Kunde ist verpflichtet, Sorge im Zusammenhang mit zu fotografierenden Objekten zu tragen, insbesondere für eine rechtzeitige Anlieferung zu sorgen, entsprechenden Zugang zu verschaffen, etwaige Rechte für Überflüge u.a. zu klären/zu verschaffen und etwaige Rechte mit darstellenden Personen zu klären.

i) Soweit die Erstellung und/oder Bearbeitung von Fotografien vertraglich geschuldet ist, schickt der Kunde unaufgefordert mindestens ein Belegexemplar kostenfrei (Belegexemplar und Versand) spätestens 14 Tage nach Veröffentlichung. Bei Onlinenutzung muss der Kunde ein Screenshot von der Webseite mit dem Bild oder dem PDF, das zum Download bereitsteht mit einem Screenshot von der Webseite, wo es bereitgestellt wird, an Katrin Heyer schicken. Dabei muss die Adresse der Webseite erkennbar sein.

j) Der Kunde ist verpflichtet, soweit nach Ermessen von Katrin Heyer erforderlich, Arbeits- und Besprechungsräume sowie Zugang zu gängigen Kommunikationsmitteln (WLAN und Internet) bereitzustellen.

3. Kommt der Kunde nach angemessener Fristsetzung seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist Katrin Heyer dazu berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Katrin Heyer ist dazu berechtigt in diesem Fall, die bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Vergütung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben hiervon unberührt.

4. Sofern Dritte Ansprüche nach den vorranggegangenen Ziffern gegenüber Katrin Heyer geltend machen, wird Katrin Heyer den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Der Kunde verpflichtet sich, Katrin Heyer insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, Katrin Heyer bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit Katrin Heyer kein Mitverschulden zur Last fällt.

§ 4 Termine

Bei Terminvereinbarungen mit Katrin Heyer steht es dem Kunden grundsätzlich bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin frei, diesen abzusagen und einen entsprechenden Ersatztermin mit Katrin Heyer zu vereinbaren. Storniert der Kunde einen vereinbarten Termin innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin, hat dieser 50 % des vereinbarten Honorars als pauschalen Schadensersatz zuzüglich bereits angefallener Reisekosten (Zugticket, Hotelkosten usw.) zu bezahlen, es sei denn, er weist nach, dass der Katrin Heyer ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 5 Vergütung

1. Die Leistungen werden gemäß der vertraglichen Vereinbarung zu Festpreisen oder nach Aufwand abgerechnet. Die Höhe der Abrechnungssätze ergeben sich aus den vertraglichen Vereinbarungen.

2. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist, zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Die Abrechnung erfolgt gemäß der vertraglichen Vereinbarung.

4. Die Zahlung des Entgelts wird mit Rechnungstellung zur Zahlung fällig. Eine Rechnung wird grundsätzlich per E-Mail in Form eines PDF-Dokuments oder postalisch versandt.

5. Der Kunde, der kein Verbraucher ist, gerät in Verzug, wenn er innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit nicht geleistet hat. Verbraucher geraten ebenso innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit in Verzug, wenn Sie auf diese Folge in der Rechnung oder Zahlungsaufforderung hingewiesen werden.

6. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind gegenüber Katrin Heyer in Textform zu erheben. Rechnungen von Katrin Heyer gelten als vom Kunden genehmigt, wenn ihnen nicht binnen vier Wochen nach Zugang widersprochen wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.

7. Wird im Angebot ausdrücklich klargestellt, dass es sich bei der angegebenen Vergütungshöhe um eine vorläufige Schätzung handelt, sind spätere Abweichungen durch eine Konkretisierung bzw. Fortschreibung der Projektplanung möglich. Katrin Heyer wird dann dem Kunden anzeigen, wenn der geschätzte Aufwand um mehr als zehn Prozent überschritten wird und sich mit dem Kunden über die weitere Vorgehensweise abstimmen.

8. Wird die für die vertragliche Leistung vorgesehene Zeit aus Gründen, die Katrin Heyer nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbarte Pauschalvergütung entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält Katrin Heyer auch für die Zeit, um die sich die Produktionszeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

9. Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planung und dergleichen ändert, erweitert und/oder abbricht, muss die vertraglich vereinbarte Vergütung entsprechend angepasst werden. Grundsätzlich sind zusätzliche Leistungen mit dem vertraglich vereinbarten Stundensatz zu vergüten.

10. Der Kunde hat zusätzlich zu der geschuldeten Vergütung alle Nebenkosten zu erstatten, die Katrin Heyer im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen, soweit diese nicht von der Kalkulation umfasst sind. Nicht in der Vergütung sind insbesondere folgende Nebenkosten enthalten:
a) Vervielfältigungen
b) Fremdsprachenversionen
c) Reisekosten
d) Normwandlungen
e) Musikrechte (Verwertungsgesellschaften, Musikverlage, Musiklabels)
f) Übernachtungen
g) Untertitelung

11. Der Kunde ist dazu verpflichtet, Katrin Heyer und deren Mitarbeitern eine angemessene Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Der Kunde bucht hierzu mindestens ein 3-Sterne-Businesshotel. Im Übrigen sind die Anforderungen an die jeweilige Unterkunft im Einzelfall durch die Parteien zu klären.

12. Katrin Heyer ist berechtigt, für jede Mahnung pauschale Mahnkosten in Höhe von 2,50 € gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weiterer Mahnkosten bleibt ausdrücklich vorbehalten.

13. Leistet der Kunde trotz zweimaliger Mahnung eine fällige Abschlagszahlung nicht, so ist Katrin Heyer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die bisher erbrachten Leistungen abzurechnen.

14. Kündigt der Kunde – soweit wirksam – aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, so ist der Katrin Heyer berechtigt, die Vergütung zu verlangen, die auf den bis zur Kündigung erbrachten Teil des Werkes entfällt.

15. Bei Rücklastenschriften und Verweigerung der Annahme bei Nachnahmeversand werden diese Zusatzkosten dem Kunden in Rechnung gestellt.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

1. Katrin Heyer weist ausdrücklich darauf hin, dass sie nur rein optische Leistungen und/oder Werke erbringt bzw. erstellt. Katrin Heyer haftet daher nicht dafür, dass die von dem Kunden in Auftrag gegebenen Leistungen und/oder Werke zu dem vom Kunden angestrebten Erfolg führen und für die Zwecke des Kunden (technisch) verwendet werden können. Insbesondere übernimmt Katrin Heyer keine Haftung dafür, dass die von dem Kunden gewählten Materialien für den Einsatzzweck und/oder Einsatzort geeignet sind.

2. Bei der Erbringung seiner Leistungen schuldet Katrin Heyer die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob Katrin Heyer ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass kreative Leistungen nicht fehlerfrei machbar sind. Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben und keine zugesicherten Eigenschaften. Die Beschaffenheit der jeweiligen Leistung richtet sich nach der Beschreibung in dem Angebot und den ergänzend hierzu getroffenen Vereinbarungen in Textform.

3. Wenngleich es sich bei den Leistungen Katrin Heyer in der Regel um Dienstleistungen handeln wird, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Katrin Heyer in Einzelfällen auch Werkleistungen erbringt. Bei solchen Werkleistungen übernimmt Katrin Heyer die Mängelhaftung dafür, dass die vereinbarten Werkleistungen den auf Grundlage des Angebotes vereinbarten optischen Anforderungen entsprechen und für die vertragsgemäße Nutzung geeignet sind. Für etwaige Mängel stehen dem Kunden gesetzliche Gewährleistungsrechte zu, es sei denn, in diesen AGB ist etwas anderes bestimmt. Für Verbraucher werden die Gewährleistungsrechte durch diese AGB nicht beschränkt. Die Ansprüche nach § 634 Nr. 1, 2 und 4 verjähren bei Werken, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht, nach einem 1 Jahr. Dies gilt nicht, soweit der Kunde Verbraucher ist. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt der Abnahme.

4. Eine Selbstvornahme durch den Kunden ist grundsätzlich, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich erlaubt, ausgeschlossen.

5. Katrin Heyer haftet nicht für die Verletzung von gesetzlichen Vorschriften und/oder Rechte Dritter in Bezug auf Grafiken, Texte, Bilder, Fotos und Dateien, die von den Kunden für die zu erbringenden Leistungen zur Verfügung gestellt werden oder in dessen Namen durch Katrin Heyer veröffentlicht werden.

6. Darüber hinaus ist die Mängelhaftung ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht von Katrin Heyer zu vertretende Einflüsse, oder durch unsachgemäße Nutzung des Kunden verursacht werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Kunde selbst oder Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an den Leistungen von Katrin Heyer ohne ausdrückliche Genehmigung vornehmen. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweilige Veränderung und/oder Ergänzung nicht ursächlich für den Mangel ist.

7. Katrin Heyer haftet grundsätzlich nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden.

8. Die Haftungseinschränkungen nach den vorangegangenen Absätzen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, beim arglistigen Verschweigen von Mängeln, Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten).

9. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von Katrin Heyer.

10. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 7 Nutzungsrechte

1. Sämtliche Rechte an jedwedem Inhalt stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich Katrin Heyer zu, soweit nach diesen AGB oder einer sonstigen Vereinbarung keine Rechte an den Kunden eingeräumt werden.

2. Mit der vollständigen, vertraglich vereinbarten Zahlung erhält der Kunde die nicht ausschließlichen, zeitlich und räumlich unbegrenzten Nutzungsrechte an allen von Katrin Heyer erbrachten Leistungen für die im Angebot vertraglich vereinbarte Nutzung. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Nutzungsrechte im Ganzen oder Teile davon auf Dritte zu übertragen.

3. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von Katrin Heyers vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild. Dieser sollte wie unter a) beschrieben lauten und wie unter b) beschrieben geschehen:

a) Foto: Katrin Heyer oder Foto: Katrin Heyer / www.katrinheyer.de
Video: Katrin Heyer oder Katrin Heyer / www.katrinheyer.de oder Einblendung des Firmenlogos

b) Print: direkt am Bild/Video oder im Impressum
Webseite des Kunden: direkt am Bild/Video oder im Impressum
Webseite Dritter (z.B. bei Pressefotos): direkt am Bild/Video
Social Media: direkt am Bild/Video
Digital (z.B. Vorträge mit Bildprojektion, digitale Dokumente): direkt am Bild/Video
andere Nutzungen: im Bild/Video

4. Der Kunde räumt Katrin Heyer ein auf die Dauer der Vertragsbeziehung begrenztes Nutzungs- und Bearbeitungsrecht der vom Kunden zur Erbringung der Leistungen zur Verfügung gestellten Bilder, Unterlagen, Informationen und Dokumente ein.

5. Katrin Heyer behält sich das Eigentum und alle gewerblichen Schutzrechte an allen Waren, erstellten Werken und Entwürfen, die Grundlage für Vertragsverhandlungen waren, bis zum Vertragsabschluss und der vollständigen Bezahlung vor. Kommt es nicht zum Vertragsabschluss, sind die Unterlagen herauszugeben. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Unterlagen in anderer Form zu nutzen als für die Prüfung des Angebotes nötig. Insbesondere ist die Weitergabe an Dritte nicht gestattet und führt zu Schadensersatzansprüchen in Höhe von fiktiven Lizenzkosten.

6. Katrin Heyer behält sich das Recht vor, für den Kunden erstellte Aufnahmen und Videos für Ihre Eigenwerbung (Portfolios, eigene Webseiten, Presseartikel über Katrin Heyer), zu nutzen. Dies erfolgt aber nur nach vorheriger Genehmigung durch den Kunden. Gleiches gilt für die Teilnahme mit der Produktion an Wettbewerben o.ä. seitens Katrin Heyer. Katrin Heyer bestimmt die Art der Ankündigung der Produktion. Soweit bei einer Teilnahme Katrin Heyer die Produktion Geldpreise erringt, stehen diese allein Katrin Heyer zu.

§ 8 Künstlersozialkasse

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass auf Grund gesetzlicher Bestimmungen für die Leistungen von Katrin Heyer Abgaben zur Künstlersozialkasse abzuführen sind. Der Kunde ist für die Meldung und Abführung der Abgaben selbst verantwortlich.

§ 9 Höhere Gewalt

Katrin Heyer ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, Epidemien, Pandemien, schlechtes Wetter sowie behördliche Maßnahmen.

§ 10 Abnahme

1. Bei den von Katrin Heyer zu erbringenden Werkleistungen wird Katrin Heyer dem Kunden die Fertigstellung der Leistungen mitteilen und sie diesem zum Zwecke der Abnahme zur Verfügung stellen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen unverzüglich zu prüfen und binnen zwei Wochen einen Mängelbericht in Textform mit detaillierter Angabe der festgestellten Mängel an Katrin Heyer zu übermitteln.

3. Sofern der Kunde binnen der zuvor benannten Frist keine Mängelrüge erhebt, gelten die Werkleistungen als abgenommen

§ 11 Schlussbestimmungen

1. Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt.

2. Auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf die unter Bezug auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, soweit der Kunde kein Verbraucher ist. Die Anwendung UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

3. Sofern die Parteien Vollkaufleute sind, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt des Sitzes von Katrin Heyer als Gerichtsstand vereinbart.

4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Stand: 27.12.2022